Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen CookRock und seinen Kunden im eigenen Onlineshop.
CookRock verkauft sowohl an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB als auch an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB ausdrücklich nur für Unternehmer gelten, finden diese auf Verbraucher keine Anwendung.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1. Geltungsbereich
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von CookRock gegenüber Verbrauchern und Unternehmern über den Onlineshop von CookRock.
1.2
Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
1.3
Gegenüber Unternehmern werden abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden nur dann Vertragsbestandteil, wenn CookRock ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.4
Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
1.5
Soweit der Kunde im Rahmen des Bestellprozesses als Unternehmer auftritt oder unter Angabe eines Unternehmens bestellt, kann CookRock geeignete Nachweise zur Unternehmereigenschaft verlangen, insbesondere Firmenname, Gewerbenachweis, Handelsregisterdaten oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
1.6
Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass ein Kunde entgegen seinen Angaben tatsächlich als Verbraucher gehandelt hat, gelten die zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften unabhängig von einer abweichenden Einordnung im Bestellprozess.
2. Verbraucher und Unternehmer
2.1
CookRock verkauft sowohl an Verbraucher als auch an Unternehmer.
2.2
Für Verbraucher gelten sämtliche zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.
2.3
Die in diesen AGB ausdrücklich als „nur für Unternehmer“ bezeichneten Bestimmungen gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
2.4
Für Unternehmer können insbesondere hinsichtlich Gefahrübergang, Untersuchungs- und Rügepflicht, Gewährleistung, Eigentumsvorbehalt, Stornierung, Preisänderungen und Gerichtsstand abweichende Regelungen gelten.
3. Angebot und Vertragsschluss
3.1
Die Darstellung der Waren im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, eine Bestellung abzugeben.
3.2
Mit Betätigung der abschließenden Bestellschaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab.
3.3
Vor Abgabe der Bestellung kann der Kunde Eingabefehler mit den im Onlineshop vorgesehenen Korrekturfunktionen berichtigen.
3.4
Nach Eingang der Bestellung erhält der Kunde eine automatisch erzeugte Bestell- bzw. Eingangsbestätigung.
Soweit sich aus dieser Bestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, stellt sie lediglich die Bestätigung des Zugangs der Bestellung und noch keine Annahme des Vertragsangebots dar.
3.5
Der Vertrag kommt zustande, wenn CookRock
- die Bestellung ausdrücklich bestätigt,
- eine Versandbestätigung versendet,
- die Ware versendet oder
- bei unmittelbar ausgeführten Leistungen mit der Leistungserbringung beginnt.
3.6
CookRock ist berechtigt, Bestellungen abzulehnen, insbesondere wenn die Ware nicht verfügbar ist, Zahlungs- oder Bonitätsrisiken bestehen oder objektive Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Bestellung vorliegen.
Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
4. Produktangaben und technische Hinweise
4.1
Angaben zu Maßen, Gewichten, technischen Daten, Verbrauchswerten, Abbildungen, Zeichnungen und Produktbeschreibungen dienen der Beschreibung der Ware.
4.2
Gesetzliche Anforderungen an die vereinbarte und objektiv erforderliche Beschaffenheit der Ware bleiben unberührt.
4.3
Bei Gastronomiebedarf, Küchentechnik, Geräten und Ausstattungsartikeln hat der Kunde vor Bestellung zu prüfen, ob die Ware für den vorgesehenen Einsatzbereich, Aufstellort und vorhandene Anschlüsse geeignet ist.
Dies gilt insbesondere für Angaben zu:
- Maßen,
- Türbreiten,
- Traglasten,
- Stromanschluss,
- Gasanschluss,
- Wasseranschluss,
- Abwasser,
- Abluft,
- Belüftung,
- Umgebungstemperatur und
- sonstigen technischen Voraussetzungen.
4.4
Montage, Anschluss, Installation, Inbetriebnahme, Einweisung oder Entsorgung sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart oder im jeweiligen Angebot ausdrücklich als Leistungsbestandteil bezeichnet wurde.
4.5 Nur für Unternehmer
Handelsübliche, technisch bedingte oder herstellerseitige Abweichungen bleiben gegenüber Unternehmern zulässig, soweit sie die vertraglich vorausgesetzte Verwendung nicht wesentlich beeinträchtigen und dem Kunden zumutbar sind.
5. Preise, Umsatzsteuer und Versandkosten
Hier würde ich gegenüber deiner alten Fassung eine ganz klare Trennung vornehmen. Deine alte Klausel sagte pauschal „netto zuzüglich Umsatzsteuer“. Für Verbraucher verlangt die Preisangabenverordnung hingegen grundsätzlich einen Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer.
5.1 Verbraucher
Gegenüber Verbrauchern verstehen sich die im Onlineshop angegebenen Preise als Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile.
Zusätzlich anfallende Versand-, Liefer- oder sonstige Kosten werden dem Verbraucher entsprechend den gesetzlichen Anforderungen angezeigt.
5.2 Unternehmer
Soweit gegenüber Unternehmern Preise ausdrücklich als Nettopreise ausgewiesen werden, verstehen sich diese zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.3
Die jeweils anfallenden Versandkosten werden im Onlineshop und spätestens vor Abgabe der verbindlichen Bestellung angezeigt.
5.4
Bei Speditionslieferungen, Lieferungen auf Inseln, an schwer zugängliche Lieferorte oder bei sonstigen besonderen Lieferbedingungen können zusätzliche Kosten entstehen, sofern der Kunde hierüber vor Vertragsschluss entsprechend den gesetzlichen Anforderungen informiert wird.
6. Zahlung
6.1
Die verfügbaren Zahlungsarten werden dem Kunden im Onlineshop beziehungsweise im Bestellprozess angezeigt.
Je nach Verfügbarkeit können insbesondere folgende Zahlungsarten angeboten werden:
- Vorkasse,
- Rechnung,
- PayPal,
- Kreditkarte,
- sonstige Zahlungsdienstleister,
- Finanzierung oder
- Leasing.
6.2
CookRock ist berechtigt, einzelne Zahlungsarten abhängig von Bestellwert, Bonität oder sonstigen sachlichen Kriterien nicht anzubieten.
6.3
Bei Vorkasse ist der Rechnungsbetrag innerhalb der im Bestellprozess oder in der Zahlungsaufforderung genannten Frist zu zahlen.
6.4
Bei Kauf auf Rechnung gilt die auf der Rechnung angegebene Zahlungsfrist.
6.5
Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Vorschriften.
6.6 Nur für Unternehmer
Gegenüber Unternehmern ist die Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
Dies gilt nicht, soweit die Gegenforderung aus demselben Vertragsverhältnis stammt.
Das Zurückbehaltungsrecht des Unternehmers ist auf Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis beschränkt.
7. Bonitätsprüfung
7.1
Soweit CookRock in Vorleistung tritt, insbesondere beim Kauf auf Rechnung, bei Finanzierung oder Leasing, kann CookRock im gesetzlich zulässigen Umfang eine Bonitätsprüfung durchführen oder durch einen Zahlungs- oder Finanzierungspartner durchführen lassen.
7.2
Die datenschutzrechtlichen Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung sowie gegebenenfalls aus den Datenschutzhinweisen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.
7.3
Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden entstehen lassen, können die gesetzlichen Rechte von CookRock Anwendung finden.
7.4 Nur für Unternehmer
Gegenüber Unternehmern kann CookRock bei einer nach Vertragsschluss eintretenden oder bekannt werdenden wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse weitere noch ausstehende Leistungen von einer angemessenen Sicherheitsleistung oder Vorkasse abhängig machen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
8. Preisänderungen bei langfristigen Lieferungen – nur für Unternehmer
Diese Klausel würde ich komplett aus dem B2C-Bereich herausnehmen und nur B2B belassen.
8.1
Diese Ziffer gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern.
8.2
Liegt der vereinbarte Liefertermin mehr als vier Monate nach Vertragsschluss, ist CookRock berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen anzupassen, wenn sich nach Vertragsschluss wesentliche Kostenfaktoren verändern.
8.3
Dies gilt insbesondere für nachträgliche Änderungen von:
- Hersteller- oder Einkaufspreisen,
- Materialkosten,
- Energiepreisen,
- Transportkosten,
- Löhnen,
- Wechselkursen,
- Zöllen oder
- öffentlichen Abgaben.
8.4
Eine Preisanpassung darf ausschließlich in dem Umfang erfolgen, in dem die Kostenänderung tatsächlich auf den konkreten Auftrag durchschlägt.
Kostensenkungen sind nach denselben Maßstäben zugunsten des Kunden zu berücksichtigen.
8.5
Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 10 % des vereinbarten Nettopreises, kann der Unternehmer innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang der Mitteilung vom Vertrag zurücktreten.
9. Lieferung und Lieferfristen
9.1
Die jeweils geltende Lieferzeit wird bei der Ware, im Angebot oder im Bestellprozess angegeben.
9.2
Soweit ein bestimmter Liefertermin ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurde, ist dieser maßgeblich.
9.3
Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
9.4
CookRock ist berechtigt, die Lieferung durch Paketdienstleister, Speditionen, Hersteller, Lieferanten oder Fulfillment-Dienstleister durchführen zu lassen.
9.5
Teillieferungen sind zulässig, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.
Zusätzliche Versandkosten dürfen einem Verbraucher aufgrund einer von CookRock veranlassten Teillieferung nicht auferlegt werden, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
9.6
Hat der Kunde eine falsche oder unvollständige Lieferadresse angegeben oder die ordnungsgemäße Zustellung schuldhaft verhindert, kann CookRock die hierdurch verursachten erforderlichen Mehrkosten verlangen.
Dies gilt gegenüber Verbrauchern nicht, wenn sie die fehlgeschlagene Zustellung nicht zu vertreten haben.
10. Speditionslieferung und Lieferung bis Bordsteinkante
10.1
Soweit bei einem Artikel oder im Bestellprozess ausdrücklich eine Lieferung „frei Bordsteinkante“ angegeben wurde, erfolgt die Lieferung von Speditionsware bis zur nächstmöglichen mit dem Lieferfahrzeug erreichbaren öffentlichen beziehungsweise verkehrsüblich erreichbaren Stelle an der Lieferadresse.
10.2
Ein Transport in Gebäude, auf Etagen, in Küchen-, Lager-, Verkaufs- oder Betriebsräume ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
10.3
Montage, Anschluss, Installation, Verpackungsentsorgung, Altgeräteentsorgung und Inbetriebnahme sind ebenfalls nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
10.4
Der Kunde hat im zumutbaren Umfang sicherzustellen, dass der vereinbarte Lieferort erreichbar ist und die Ware zum angekündigten Liefertermin angenommen werden kann.
11. Höhere Gewalt
11.1
Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von CookRock, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, können zu einer angemessenen Verlängerung der Leistungsfrist führen.
11.2
Hierzu können insbesondere gehören:
- Naturkatastrophen,
- Krieg,
- behördliche Maßnahmen,
- rechtmäßige Arbeitskämpfe,
- erhebliche Betriebsstörungen,
- außergewöhnliche Energie- oder Rohstoffengpässe oder
- vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse.
11.3
Zwingende gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- oder Schadensersatzrechte des Kunden bleiben unberührt.
12. Gefahrübergang
Das ist ein zentraler Punkt. Deine alte Klausel ließ die Gefahr generell bereits mit Übergabe an den Transporteur auf den Kunden übergehen. Das darf so nicht für Verbraucher gelten. § 475 Abs. 2 BGB schützt Verbraucher beim Versendungskauf.
12.1 Verbraucher
Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten empfangsberechtigten Dritten über.
Die gesetzlichen Sonderregelungen, insbesondere § 475 Abs. 2 BGB, bleiben unberührt.
12.2 Nur für Unternehmer
Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über.
Dies gilt auch bei Teillieferungen.
12.3
Gerät der Kunde in Annahmeverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
13. Annahmeverzug und Lagerkosten – Unternehmer
Hier bleiben deine B2B-Spielregeln weitgehend erhalten.
13.1
Diese Ziffer gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern.
13.2
Nimmt der Unternehmer die Ware nicht rechtzeitig ab oder verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die er zu vertreten hat, kann CookRock die hierdurch entstehenden erforderlichen Mehrkosten verlangen.
13.3
Erfolgt eine Lagerung durch CookRock, kann CookRock Lagerkosten in Höhe von 0,25 % des Nettowarenwertes der einzulagernden Ware je angefangener Woche verlangen.
13.4
Dem Unternehmer bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
13.5
CookRock bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.
14. Untersuchungs- und Rügepflicht – Unternehmer
Das bleibt B2B.
14.1
Diese Ziffer gilt ausschließlich für Unternehmer, soweit der Kauf für beide Parteien ein Handelsgeschäft im Sinne des Handelsgesetzbuches darstellt.
14.2
Ist der Kunde Kaufmann und liegen die Voraussetzungen des § 377 HGB vor, hat er die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen.
Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
§ 377 HGB bleibt im Übrigen unberührt.
14.3
Die Mängelanzeige soll den festgestellten Mangel möglichst konkret beschreiben.
14.4
Offensichtliche Transportschäden sollen nach Möglichkeit bereits bei Übergabe gegenüber dem Transportunternehmen dokumentiert werden.
Die Nichtdokumentation berührt zwingende gesetzliche Rechte des Kunden nicht.
15. Gewährleistung und Mängelrechte
Hier muss sauber getrennt werden.
15.1 Verbraucher
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
Insbesondere gelten die gesetzlichen Vorschriften über Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz.
Die regelmäßige Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neuen Waren beträgt grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung, soweit gesetzlich nichts anderes geregelt ist.
15.2 Gebrauchte Waren gegenüber Verbrauchern
Eine etwaige Verkürzung der Verjährungsfrist bei gebrauchten Waren erfolgt nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere wenn der Verbraucher hierüber vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens informiert wird und die Verkürzung ausdrücklich und gesondert vereinbart wird.
Das entspricht § 476 Abs. 2 BGB.
15.3 Nur für Unternehmer – neue Waren
Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neuen Waren ein Jahr ab Ablieferung.
15.4 Nur für Unternehmer – gebrauchte Waren
Bei gebrauchten Waren werden Mängelansprüche gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.
15.5 Ausnahmen
Die in den Ziffern 15.3 und 15.4 enthaltenen Beschränkungen gelten nicht:
- bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
- bei Übernahme einer Garantie,
- bei zwingenden Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz,
- soweit längere gesetzliche Verjährungsfristen zwingend gelten oder
- soweit gesetzlich ein Unternehmerregress nicht wirksam ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.
Eine Beschränkung ist bei Arglist oder einer übernommenen Garantie ohnehin gesetzlich ausgeschlossen.
15.6
Bei berechtigten Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Nacherfüllung.
15.7
Rücksendungen zur Prüfung eines Mangels sollen vorher mit CookRock abgestimmt werden.
Gesetzliche Rechte des Kunden werden durch eine fehlende vorherige Abstimmung nicht ausgeschlossen.
16. Unsachgemäße Nutzung und Installation
16.1
Mängelrechte bestehen nicht, soweit ein Schaden oder eine Funktionsstörung nach Gefahrübergang allein dadurch verursacht wurde, dass die Ware
- unsachgemäß verwendet,
- entgegen Herstellerangaben betrieben,
- nicht ordnungsgemäß gewartet,
- mit ungeeigneten Reinigungs- oder Betriebsmitteln behandelt oder
- unsachgemäß verändert oder repariert
wurde und der geltend gemachte Mangel hierauf beruht.
16.2
Soweit für Installation oder Anschluss gesetzlich, technisch oder nach Herstellerangaben ein Fachbetrieb erforderlich ist, ist dies zu beachten.
16.3
Gesetzliche Mängelansprüche bleiben bestehen, soweit der geltend gemachte Mangel nicht auf der unsachgemäßen Behandlung oder Installation beruht.
16.4
Herstellergarantien bestehen neben den gesetzlichen Mängelrechten und schränken diese nicht ein.
Bei gegenüber Verbrauchern angebotenen Garantien sind zusätzlich die gesetzlichen Anforderungen an Garantieerklärungen zu beachten.
17. Haftung
17.1
CookRock haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
- im Rahmen einer übernommenen Garantie und
- nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz.
17.2
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet CookRock auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
17.3
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
17.4
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
17.5
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von CookRock.
18. Eigentumsvorbehalt
Hier behalten wir die erweiterten B2B-Rechte.
18.1 Verbraucher
Bei Verbrauchern bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von CookRock.
18.2 Unternehmer
Gegenüber Unternehmern bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher gegenwärtiger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von CookRock.
18.3
Der Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist.
18.4
Der Unternehmer tritt bereits jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an CookRock ab.
CookRock nimmt die Abtretung an.
18.5
Der Unternehmer bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung dieser Forderungen berechtigt.
18.6
Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmer erfolgt für CookRock, ohne CookRock zu verpflichten.
Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit anderen Gegenständen entsteht Miteigentum entsprechend dem Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen Gegenstände.
18.7
Der Unternehmer darf Vorbehaltsware nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen.
18.8
Bei Zugriffen Dritter, insbesondere Pfändungen, hat der Unternehmer CookRock unverzüglich zu informieren.
18.9
Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 10 %, wird CookRock auf Verlangen des Unternehmers Sicherheiten nach eigener Wahl freigeben.
19. Widerrufsrecht für Verbraucher
19.1
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
19.2
Einzelheiten zu Voraussetzungen, Frist, Ausübung und Folgen des Widerrufs ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung von CookRock.
19.3
Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage.
19.4
Für bestimmte Waren kann das Widerrufsrecht gesetzlich ausgeschlossen sein, insbesondere in den gesetzlich geregelten Fällen des § 312g Abs. 2 BGB.
Hierzu können beispielsweise individuell angefertigte Waren oder bestimmte versiegelte Hygieneartikel gehören, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind.
20. Stornierung und Nichtabnahme – Unternehmer
Hier bleibt deine 25-%-Regel grundsätzlich im B2B-Teil, aber ich würde sie sauberer absichern.
20.1
Diese Ziffer gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern.
20.2
Nach verbindlichem Vertragsschluss besteht kein allgemeiner Anspruch des Unternehmers auf Stornierung, sofern kein gesetzliches Rücktritts- oder sonstiges Lösungsrecht besteht.
20.3
Stimmt CookRock einer vom Unternehmer gewünschten Stornierung zu oder nimmt der Unternehmer die Ware aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht ab, kann CookRock eine Schadenspauschale von 25 % des Nettowarenwertes verlangen.
20.4
Dem Unternehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass überhaupt kein Schaden oder lediglich ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
20.5
CookRock bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.
20.6
Bei Waren, die
- speziell für den Kunden beschafft,
- nach Kundenspezifikation gefertigt,
- individuell bestellt oder
- üblicherweise nicht lagergeführt
werden, kann CookRock anstelle der Schadenspauschale den tatsächlich entstandenen Schaden geltend machen.
Hierzu können insbesondere Herstellerstornokosten, Rücktransportkosten, Wertminderungen, Einlagerungs- und Bearbeitungskosten gehören.
20.7
Diese Ziffer berührt keine zwingenden gesetzlichen Rechte.
Damit bleibt deine bisherige 25-%-B2B-Regel ausdrücklich erhalten.
21. Rechnungskauf, Zahlungsdienstleister und Forderungsabtretung
21.1
CookRock kann Zahlungsarten wie Kauf auf Rechnung, Finanzierung oder Leasing über externe Zahlungsdienstleister, Factoringgesellschaften oder Finanzierungspartner anbieten.
21.2
CookRock ist berechtigt, Forderungen im gesetzlich zulässigen Umfang an Dritte abzutreten.
21.3
Der Kunde wird informiert, wenn Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur noch an einen Dritten geleistet werden können.
21.4
Für einzelne Zahlungsarten können ergänzende Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters gelten, sofern diese wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen werden.
22. Datenschutz
22.1
CookRock verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen.
22.2
Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.
23. Referenznennung – Unternehmer
23.1
CookRock darf einen Kunden nur mit dessen vorheriger ausdrücklicher Zustimmung als Referenzkunden nennen oder dessen Name, Unternehmenskennzeichen oder Logo zu Werbezwecken verwenden.
23.2
Pressemitteilungen, Fallstudien oder öffentliche Projektbeschreibungen bedürfen einer vorherigen Abstimmung.
24. Anwendbares Recht
24.1
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
24.2 Verbraucher
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen hierdurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
24.3 Unternehmer
Gegenüber Unternehmern wird das UN-Kaufrecht ausgeschlossen.
25. Gerichtsstand – Unternehmer
25.1
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von CookRock.
25.2
CookRock bleibt berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
25.3
Für Verbraucher gelten ausschließlich die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
26. Schlussbestimmungen
26.1
Individuelle Vereinbarungen bleiben von diesen AGB unberührt.
26.2
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
26.3
An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: September 2026
